Abstimmungsempfehlung 24. November 2024

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Abstimmungsempfehlung 24. November 2024

Die EVP Kanton Zug präsentiert ihre Abstimmungsempfehlungen für den Abstimmungssonntag vom 24. November 2024

Abstimmungen stehen vor der Türe. Der Vorstand der EVP Kanton Zug hat die verschiedenen Vorlagen beraten und folgende Empfehlungen formuliert:

 

CH - CH - Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen

4.9 Milliarden Franken sollen in die Nationalstrassen investiert werden um Engpässe zu beseitigen. Über den "Beschluss zum Ausbauschritt 2023" wurde das Referendum ergriffen. 
An der Onlineversammlung vom 22. Juni lehnten die Delegierten der EVP Schweiz diesen Ausbauschritt mit 59 zu 15 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab.
Die EVP hat in der parlamentarischen Debatte vor allem die Kulturlandverluste kritisiert. Durch Ablehnung des Beschlusses werde das Parlament beauftragt eine bessere Lösung zu suchen.
Abstimmungsempfehlung der EVP Kanton Zug: NEIN.

Offizielle Infos: www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20241124/ausbau-nationalstrassen.html
Argumente der EVP Schweiz: www.evppev.ch/abstimmungen/abstimmungen/naechste-abstimmungen/standard-titel-1
 

 

CH - Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)

Das Parlament möchte die Regeln bezüglich Untermiete verändern. Die Änderung beinhaltet, dass neu Untermieten zwingend eine schriftliche Zustimmung des Vermieters bedürfen und dass die Vermieterin nach einer einfachen Mahnung das Recht erhält Mieten innert 30 Tagen zu kündigen.
Für die EVP ist dies eine ungerechtfertigte Schwächung der Rechte der Mietenden. Für die EVP sollen bspw. Wohngemeinschaften weiterhin unkompliziert und unbefristet möglich sein. Zudem ist die  Kündigungsfrist von 30 Tagen viel zu kurz um eine Anschlusslösung zu finden.
Abstimmungsempfehlung der EVP Kanton Zug: NEIN.

Offizielle Infos: www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20241124/untermiete.html
Argumente der EVP Schweiz: www.evppev.ch/abstimmungen/abstimmungen/naechste-abstimmungen/mietrecht-untermiete
 

CH - Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Eigenbedarfskündigung)

Wer ein vermietetes Haus/Grundstück/Stockwerkeigentum kauft, kann bereits heute der Mieterschaft künden, wenn ein "dringender" Eigenbedarf besteht. Mit der Änderung des Gesetzes muss der Eigenbedarf "bedeutend und aktuell" sein. Im Grundsatz geht es um eine verbesserte Auslegung, wann und wie ein Eigentümer diesen Eigenbedarf geltend machen kann. Als Mieter kann man sich heute und auch in Zukunft gegen eine mit Eigenbedarf begründete Kündigung wehren. Gegner des Gesetzes befürchten, dass Eigenbedarf vermehrt als Vorwand verwendet werde um Mieterhöhungen durchzusetzen. 
Die Delegierten der EVP beschlossen nach reger Diskussion die Stimmfreigabe. 
Die EVP Kanton Zug empfiehlt ein JA. Die Eigenbedarfskündigung ist ein Mittel von privaten (nicht institutionellen) Hauseigentümern. Es sind also Familien, die das Glück hatten ein Haus zu kaufen. Diese privaten Eigentümer sollten in ihrem Eigentum auch zu wohnen können. Da ist eine Vereinfachung des Prozesses durchaus angebracht.

Offizielle Infos: www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20241124/kuendigung-eigenbedarf.html
Hier einige Argumente: www.evppev.ch/abstimmungen/abstimmungen/naechste-abstimmungen/mietrecht-eigenbedarfskuendigung
Argumente des Mieterinnen und Mieterverband: www.mieterverband.ch/mv/politik-positionen/news/medienmitteilungen/2024/2x-nein-zur-schwaechung-des-mieterschutzes.html
Argumente des Pro-Komitees: mehr-wohnraum.ch
 

CH - Einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen

In der Schweiz werden die Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind, nicht einheitlich finanziert. Bei ambulanten Behandlungen (in der Arztpraxis, beim Therapeuten oder im Spital ohne Übernachtung) bezahlt die Krankenkasse. Bei stationären Behandlungen (im Spital mit Übernachtung) übernimmt der Kanton mindestens 55 Prozent der Kosten, bei Pflegeleistungen zu Hause oder im Pflegeheim knapp die Hälfte. Den Rest übernimmt jeweils die Krankenkasse. Dies führt zu Fehlanreizen: Patientinnen und Patienten werden unnötig oft stationär behandelt, auch wenn eine ambulante Behandlung medizinisch sinnvoller und insgesamt günstiger wäre. 
Abstimmungsempfehlung der EVP Kanton Zug: JA.

Offizielle Infos: www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20241124/finanzierung-gesundheitsleistungen.html
Argumente der EVP Schweiz: www.evppev.ch/abstimmungen/abstimmungen/naechste-abstimmungen/einheitliche-finanzierung
 

 

Kanton Zug - Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)

Der Wald ist Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen und stellt einen wertvollen Erholungsraum für die Bevölkerung dar. Er bietet aber auch Schutz vor Naturgefahren wie Erdrutschen oder Überschwemmungen, sorgt für Biodiversität und liefert wertvolle Ressourcen. Als Erholungsraum wird er für verschiedene Freizeitaktivitäten wie das Biken oder Spazieren immer beliebter und reger genutzt. Gleichzeitig stellen Klimawandel, die Bedrohung der Artenvielfalt sowie eingeschleppte Schadorganismen den Zuger Wald vor grosse Herausforderungen. Das Waldgesetz wurde im Parlament von allen Parteien unterstützt. Ein Konsortium aus verschiedenen Bike-Vereinen hat gegen das neue Gesetz das Referendum ergriffen. Für sie sind Regeln für die Festsetzung von Trails (Bike-Wege, die nicht auf Waldstrassen verlaufen) zu starr.
Die EVP Kanton Zug empfiehlt ein JA und damit die Einführung wie geplant. Denn die starke Bebauung im Kanton Zug schmälert die Ruhezonen. Wir finden es richtig, dass Biketrails neu dem öffentlichen Diskurs unterstellt werden. Umweltschutz geht für die EVP vor sportlicher Selbstverwirklichung.
Abstimmungsempfehlung der EVP Kanton Zug: JA zum Gesetz.


Neinkampagne: www.zuger-waldgesetz-nein.ch
Ja-Kampagne: ja-zur-natur.ch/abstimmungskomitee/